Kostenfalle Kreuzfahrtschiff: Vorsicht bei Handy-Nutzung

Kreuzfahrten sind bei vielen Urlaubern beliebt. Oft möchte der Reisende der Familie oder den Freunden noch während des Urlaubs per Smartphone von den Erlebnissen berichten. Doch Vorsicht: Die Handy-Nutzung auf Kreuzfahrtschiffen kann zur Kostenfalle werden. Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: "Viele Nutzer verwenden einfach das Handy-Netz an Bord, ohne sich über die anfallenden Kosten zu informieren. Die nächste Handy-Rechnung zeigt dann plötzlich Rechnungsposten mit drei- oder gar vierstelligen Beträgen."

Die Reedereien betreiben auf den Kreuzfahrtschiffen und Fähren in der Regel eigene Mobilfunknetze. "Handys, Smartphones und Tablets sind stets so konfiguriert, dass sie verfügbare Netze in der Nähe suchen und sich automatisch in Partnernetze des eigenen Providers, mit denen ein Roaming-Abkommen besteht, einbuchen", so Kuch. In der Regel haben die Betreiber der Schiffsnetze mit allen deutschen Netzbetreibern Roaming-Abkommen geschlossen. Allerdings wurden die Roaming-Abkommen zu speziellen Konditionen festgelegt. "Häufig finden sich die Tarife für die Nutzung von Schiffsnetzen gar nicht auf der regulären Preisliste, sondern in einem separaten PDF-Dokument", weiß Kuch. Allerdings kann es hier zu Verständnisproblemen kommen: So ist der Name der Reederei oft nicht aus der Bezeichnung des Schiffsnetzes ersichtlich und umgekehrt. Die Urlauber sollten sich deshalb bei der Kreuzfahrt-Reederei über das Netz an Bord erkundigen. Des Weiteren unterscheiden manche Schiffsnetzbetreiber tariflich auch noch zwischen Kreuzfahrtschiffen und Fähren. "Wichtig zu wissen ist auf jeden Fall, dass die günstigen Preise für das regulierte Roaming innerhalb der EU in Schiffsnetzen nicht gelten, selbst wenn das Kreuzfahrtschiff oder die Fähre in europäischen Gewässern unterwegs ist", sagt Kuch.

Wer das Schiffsnetz auf einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff verwenden möchte, sollte unbedingt vor der Reise einen Blick in die Preisliste seines Providers werfen. Oftmals verlangen die deutschen Netzbetreiber für das Roaming in Schiffsnetzen Preise von 3 bis 7 Euro pro abgehende Gesprächsminute. "Auch wer sein Handy an Bord eingeschaltet lässt, nicht abgehend telefoniert und die mobilen Daten sowie das Daten-Roaming ausschaltet, ist nicht vor einer Kostenfalle geschützt", warnt Kuch. Denn ankommende Telefonate kosten in Schiffsnetzen zwischen 1,70 Euro und 7 Euro pro Minute. Kuch rät: "Am besten sollten Reisende das Handy schon vor Betreten des Schiffes abschalten und an Bord ausgeschaltet lassen." Wer an Bord im WLAN des Schiffes surfen, aber nicht telefonieren möchte, kann im Smartphone den Flugmodus aktivieren und anschließend WLAN separat wieder einschalten.

Was Sie noch beachten sollten, erfahren Sie unter: https://www.teltarif.de/mobilfunk/schiffsnetze.html

 

Über die teltarif.de Onlineverlag GmbH

teltarif.de bietet Ihnen am Standort Berlin Radiointerviews in Studioqualität per SIP über die Software LUCI an. So können Sie jederzeit – auch kurzfristig – auf unser Expertenwissen zurückgreifen. Sie müssen kein Studio buchen oder einen Reporter zu uns schicken, um eine angemessene Sprachqualität zu erhalten. Beides ist natürlich auch weiterhin möglich.

Wenn Sie ein Interview für O-Töne oder ein Live-Gespräch on air wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Jasmin Keye
Marketing
Telefon: +49 (551) 51757-23
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: keye@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.