Die Risikokapital-orientierte Finanzierung zwecks Nachfolge bei einer Unternehmensübernahme – von Dr. Horst Werner

Ein Unternehmenskauf läßt sich vom Nachfolger, so Dr. Horst Werner, Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) über anteilige Förderkredite der KfW-Bank als ERP-Kredite ( ERP-Kredite sind Mittel des ERP-Sondervermögens, die von der Bundesregierung für Zwecke der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden ) und die weitere Aufnahme von Mezzaninekapital von privaten Kapitalgebern und Investoren mit Erfolg realisieren.

Über die Dr. Werner Financial Service AG aus Südniedersachsen können Unternehmenskäufe in einer Mischfinanzierung aus Geldern vom Kapitalmarkt als Eigenkapital-Ersatz und lediglich geringe ergänzende KfW-Kredite finanziert werden. Ein erfolgreicher Unternehmenskauf bedingt eine geschlossene Gesamtfinanzierung, sodass die Übertragung des Unternehmens an den Unternehmenskäufer durch notariell beurkundeten Übergabevertrag auch eigentumsrechtlich vollzogen werden kann. Die Schwierigkeit ist oft, dass zwar ein interessierter Unternehmenskäufer bzw. ein Erwerber ( z.B. Mitarbeiter bei einem management-buy-out ) vorhanden ist, aber die Finanzierung des Unternehmenskaufpreises nicht realisierbar erscheint. Über eine geschickte Mischfinanzierung aus Beteiligungskapital vom Kapitalmarkt und Förderkrediten von der KfW-Mittelstandsbank lässt sich jedoch ein Unternehmenskauf erfolgreich bewerkstelligen. Die Unternehmenskauf-Finanzierung kann über eine Privatplatzierung am Investorenmarkt und z.B. mit der Vereinbarung eines auf 24-Monate gestundeten Restkaufpreises gelingen, der aus dem Cash-flow des Unternehmens gezahlt werden kann. Eventuell kann eine Restkaufpreishypothek am Betriebsgrundstück des Unternehmens zugunsten der erfolgreichen Durchführung der Unternehmensübernahme bestellt werden.

Bei den an den unternehmerischen Interessen ausgerichteten Finanzierungs- und Übernahmemodellen wird der Kaufpreis bzw. Übernahmepreis nicht über ein klassisches Bankdarlehen, sondern über den Kapitalmarkt z.B. mit Nachrangkapital oder stimmrechtsfreies Mezzanine-Kapital finanziert. Auf diese Weise kann der Unternehmensverkäufer seinen Käufer/ Unternehmensübernehmer bei der Finanzierung des Übernahmepreises unterstützen und so den Unternehmenskauf ermöglichen. Der Unternehmensverkäufer erreicht sein angestrebtes Ziel, nämlich einen angemessenen Kaufpreis für sein abzugebendes Unternehmen zu erhalten.

Übernehmer von Unternehmen, die erstmalig im Rahmen eines Unternehmenskaufs ein Unternehmen erwerben, können zudem auf alle Förderangebote einer Gründungsfinanzierung ( z.B. KfW ) zurückgreifen. Der Erwerb eines Unternehmens im Rahmen der Unternehmensübernahme wird wie eine Investition betrachtet; so dass auch hier die entsprechenden Unternehmensfinanzierungs-Förderangebote bereit stehen. Im Rahmen des KfW-Untemehmerkredits können u.a. der Kauf von Unternehmen, Betrieben oder der Erwerb von Anteilen am Unternehmen durch den Geschäftsführer finanziert werden. Anträge bei der KfW können Existenzgründer bzw. mittelständischer Unternehmer stellen. Der Kreditbetrag beträgt maximal 25 Mio. EUR. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird unter Berücksichtigung der Bonität sowie der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten — d.h. risikogerecht — von der Hausbank in den von der KfW Mittelstandsbank vorgegebenen Preisklassen festgelegt.

Die Unternehmensübernahme und der Verkauf eines Unternehmens können über die Kapitalbeschaffung des Übernahmepreises am Kapitalmarkt refinanziert werden, indem das zu übergebende/veräußernde Unternehmen am Beteiligungsmarkt als Rechtsträger für eine Kapitalmarktemission und praktisch als "Finanzierungsgesellschaft" auftritt. Die Unternehmensnachfolge und damit die Veräußerung des Unternehmens an einen jüngeren Nachfolger kann somit zumindest teilweise bankenunabhängig über den Beteiligungsmarkt erfolgreich bewerkstelligt werden, wenn der Veräußerer für den Erwerber die "Finanzierung" mitbringt und sein Unternehmen als Kapitalpartner einsetzt. Bisher wenig beachtet, aber die erfolgversprechendste Möglichkeit ist, die Unternehmensnachfolge durch die Inanspruchnahme von dritten Privatinvestoren zu regeln, denen eine angemessene Rendite für die Bereitstellung der Kaufpreisgelder und zusätzlicher Investitionsliquidität geboten wird. Bei den an den unternehmerischen Interessen ausgerichteten Finanzierungs- und Nachfolgemodellen wird der Kaufpreis bzw. Übernahmepreis nicht über einen Bankkredit, sondern über den Beteiligungsmarkt z.B. mit privatem Nachrangkapital finanziert. Dabei dient das Unternehmen als Finanzierungspartner, über den das erforderliche Kapital von Privatinvestoren aufgenommen wird.

Das kapitalaufnehmende Unternehmen gewährt dem Käufer ein entsprechendes Darlehen, welches der Erwerber an den Unternehmensverkäufer als Kaufpreis bezahlt. Auf diese Weise erhält der Verkäufer seinen Kaufpreis. Der Käufer schuldet sodann dem erworbenen Unternehmen das von dem Unternehmen erhaltene Darlehen, welches man nach dem Erwerbsvorgang als "Mitarbeiterdarlehen" qualifizieren könnte. Das zu verkaufende Unternehmen dient praktisch als "Finanzierungsgesellschaft" und gewährt aus den am Kapitalmarkt aufgenommenen Geldern dem Erwerber ein Darlehen, was dieser direkt an den Unternehmensverkäufer als (anteiligen) Kaufpreis zu bezahlen hat. Der Unternehmensverkäufer kann sich insoweit sichern, als Unternehmensanteile nur in dem Umfang übertragen werden, als der Kaufpreis aus dem vom Unternehmen gewährten Darlehen tatsächlich geflossen ist bzw. bezahlt wurde. Dabei kann eine sukzessive Anteilsübertragung erfolgen. Interessenten können zu dieser Thematik die kostenlose Fachbroschüre "Finanzierung des Unternehmenskaufs" unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de anfordern.

Auch die familieninterne Unternehmensnachfolge kann auf die oben beschriebene Weise, die wir Nachfolge suchenden Unternehmern gern in einem kostenlosen Beratungsgespräch ausführlich erläutern, finanziert werden. Mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung kann der Unternehmensverkäufer seinen Betriebs-Erwerber bzw. Unternehmensnachfolger bei der Finanzierung des Erwerbspreises unterstützen und so die Unternehmensnachfolge ermöglichen und sichern.

Der Kapitalmarkt- und Finanzjurist Dr. Horst S. Werner ( Göttingen) und die Kollegen als Finanzierungsberater der Dr. Werner Financial Service AG beraten seit Jahren Unternehmer bei der Umsetzung der Finanzierung der Unternehmensnachfolge, des Betriebsankaufs oder des Unternehmensverkaufs( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ), damit der potentielle Erwerber überhaupt den Kaufpreis aufbringen kann und der Unternehmensübergang nicht ausschließlich an der Finanzierung und dem Geld eines jüngeren Erwerbers z.B. bei der Nachfolge-Finanzierung scheitert.

Über die Dr. Werner Financial Service AG

Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erläutert mit ihren erfahrenen Finanzierungsspezialisten alle Möglichkeiten denkbarer Finanzierungsmodelle bei Unternehmensübernahmen zwecks familieninterner oder familienexterner Unternehmensübernahme; alles unverbindlich zur alternativen Entscheidungsauswahl. Auf Wunsch erhalten Unternehmer von uns ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) Finanzierungsvorschläge. – Die Dr. Werner Financial Service AG mit dem Gründungssenior Dr. jur. Horst S. Werner als Wirtschafts- und Steuerspezialist ( 16 Fachbücher in renommierten Verlagen und vielen Fernsehinterviews ) berät seit mehr als drei Jahrzehnten mit ihren Netzwerkpartnern ihre Unternehmensklientel bei der Konzeption von (Beteiligungs-)Finanzierungen in allen Gestaltungsformen und zu allen unternehmerischen Finanzierungsanlässen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Werner Financial Service AG
Fliederweg 14
37079 Göttingen
Telefon: +49 (551) 99964-240
Telefax: +49 (551) 99964-248
http://www.finanzierung-ohne-bank.de

Ansprechpartner:
Dr. jur. Horst Werner
Vorstand
Telefon: +49 (551) 20549215
Fax: +49 (551) 20549217
E-Mail: dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel