Mehr Ausgewogenheit: Anstehende Modernisierung des Patentrechts

Stellungnahme seitens Patentverein und Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Berlin und Bodenheim, 02. Oktober 2020 – Der Patentverein und der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) haben den vorgelegten Referentenentwurf zum geplanten 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz (2. PatMoG) in ihrer Stellungnahme grundsätzlich positiv eingeschätzt. Mit dem Gesetzesentwurf ergänzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch um eine Verhältnismäßigkeitsausnahme. Zudem sollen Verletzungsverfahren sowie Nichtigkeitsverfahren besser synchronisiert werden. Das Anliegen der beiden Verbände Patentverein und BITMi sind weitergehende Reformen des Patentrechts. Insbesondere wird eine rechtliche Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch eine Regelaussetzung des Verletzungsprozesses und ein klarer Ausschluss von softwarebezogenen Patenten gefordert.

Zunächst ist der vorgesehene kurzfristige qualifizierten Hinweisbeschluss des Bundespatentgerichts an das Verletzungsgericht zu begrüßen. Bei entsprechender Berücksichtigung durch die Verletzungsgerichte, würden sich das deutsche Trennungsprinzip und das geplante Rechtssystem von Einheitlichen Patentgericht sowie EU-Patent annähern. Dies wäre eine richtige und bedeutende Weichenstellung für die Zukunft.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, führt hierzu aus: „Für den nunmehr vorliegenden Referentenentwurf sollte nach unserer Ansicht geklärt werden, dass der Hinweisbeschluss gegenüber dem Verletzungsgericht eine Bindungswirkung entfaltet. Die Berücksichtigung des Hinweisbeschlusses sollte im Rahmen einer Aussetzungsentscheidung geschehen, die wiederum die Aussetzung des Verletzungsprozesses zum Regelfall macht. Hierzu haben wir in unserer Stellungnahme konkrete und ausformulierte Gesetzgebungsvorschläge gemacht.“

Aus Sicht der beiden Mittelstandsverbände bedarf jedoch nicht nur das Patentprozessrecht Reformen, sondern auch das materielle Patentrecht. In diesem Zusammenhang fordern die Verbände seit Jahren einen klaren Ausschluss softwarebezogener Patente und eine Schutzschirmklausel für die Softwarewirtschaft, die eine Durchsetzung bestehender Softwarepatente wirksam verhindert. Mit ihrer Stellungnahme geben sie dem Gesetzgeber auch diesbezüglich einen Regelungsentwurf an die Hand, der unmittelbar in den Referentenentwurf aufgenommen werden kann.

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den Referentenentwurf wie folgt ein: „Wir begrüßen eine Modernisierung des Patentrechts außerordentlich, fordern in dem Zuge jedoch eine lange überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Software. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die Patenterteilung für Softwareprogramme ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft. Software muss vielmehr durch das Urheberrecht wirksam geschützt werden.“

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von BITMi und Patentverein: https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200922-Stellungnahme-Patentrecht-BITMi-Patentverein.pdf

Hier können Sie den Referentenentwurf zum 2. PatMoG nachlesen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_PatMog2.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Über den Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (www.bitmi.de) vertritt über 2.000 mittelständische IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Pascalstraße 6
52076 Aachen
Telefon: +49 (241) 1890-558
Telefax: +49 (241) 1890-555
http://www.bitmi.de

Ansprechpartner:
Lisa Ehrentraut
Verbandsreferentin
Telefon: +49 (241) 1890558
Fax: +49 (241) 1890555
E-Mail: lisa.ehrentraut@bitmi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel