Positionspapier von RSPG und BEREC zur elektromagnetischen Verträglichkeit von 5G

Die Bundesnetzagentur begrüßt ein gemeinsames Positionspapier der europäischen Gremien RSPG und BEREC zur elektromagnetischen Verträglichkeit von 5G.

Die Bundesnetzagentur überprüft die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit und veröffentlicht ihre Messungen im Internet. Die Grenzwerte müssen auch bei 5G eingehalten werden,“ sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Behördliche Überwachung und Transparenz der Ergebnisse werden die Akzeptanz der Bevölkerung in die neue Technologie weiter stärken.

Inhalte des Positionspapiers

RSPG und BEREC vertreten die folgenden Positionen:

  • Die geltenden Grenzwerte und Richtlinien der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) aus dem Jahr 2020 tragen dazu bei, dass auf transparente und wissenschaftliche Weise der Schutz des Menschen gewährleistet wird.
  • Die Entwicklungen neuer Messmethoden für neue mobile Systeme, einschließlich 5G, werden begrüßt, um stets sicher die fortschrittlichsten Technologien nutzen zu können.
  • Unter anderem mit dem Ziel, das Vertrauen in Funktechnologien einschließlich 5G sicherzustellen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen getroffen werden, um zu überwachen, ob die vom Betreiber installierten Geräte den festgelegten Grenzwerten entsprechen. – Dies ist in Deutschland bereits heute bewährte Praxis. Die Bundesnetzagentur wird dieser Aufgabe auch zukünftig sorgfältig nachkommen. 
  • Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden gebeten, transparente, sachliche und neutrale Informationen zu Fragen der elektromagnetischen Verträglichkeit zu veröffentlichen.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Anliegen der Bürger zu berücksichtigen und Informationen und bewährte Verfahren in Europa auszutauschen, um zu einem besseren Verständnis der Öffentlichkeit für diese Themen beizutragen und die Transparenz in Bezug auf die 5G-Technologie zu fördern.

Hintergrund zu den Gremien

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC)  soll eine stärkere Koordinierung der jeweiligen nationalen Regulierungspraxis durch eine möglichst einheitliche Anwendung des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bewirken, um so die Weiterentwicklung des Binnenmarkts für diesen Bereich zu fördern. Die Bundesnetzagentur arbeitet in BEREC mit.

Die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) ist ein Gremium von Regierungssachverständigen, welches die Europäische Kommission bei der Entwicklung der Frequenzpolitik beratend unterstützt. Deutschland wird in dieser Gruppe durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Bundesnetzagentur vertreten.

Die Bundesnetzagentur war an der Erstellung des gemeinsam erarbeiteten Positionspapiers beteiligt. Es ist unter https://rspg-spectrum.eu/2020/10/berec-and-rspg-adopt-joint-position-paper-on-spectrum-related-emf-issues/ und https://berec.europa.eu/eng/news_and_publications/whats_new/7667-berec-and-rspg-adopt-joint-position-paper-on-spectrum-related-emf-issues veröffentlicht.

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