Gesundheits- und Datenschutz für die meisten Deutschen gleich wichtig

 

  • Für jeden zweiten Deutschen sind Gesundheits- und Datenschutz gleich wichtig; jeder Vierte bewertet Gesundheitsschutz höher, jeder Achte personenbezogene Daten
  • Datenspende: 45 Prozent wünschen sich Opt-In-Regel, 18 Prozent Opt-Out-Regel

Personenbezogene Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt und stellen hohe Anforderungen an den Datenschutz. Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz und der elektronischen Patientenakte ab 2021 sind in Deutschland die Weichen für die digitale Gesundheitsversorgung gestellt. Dabei steht die elektronische Patientenakte im Zentrum der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit der Einführung im Januar 2021 erhalten die Versicherten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten. Vor allem steht die informationelle Selbstbestimmtheit der Versicherten im Fokus: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und die Datenhoheit liegt beim Patienten.

Eine repräsentative Umfrage der Bundesdruckerei untersucht die Einstellung zu Gesundheitsdaten und Datenschutz. Die Diskussion zur elektronischen Patientenakte zeigt: Es gibt noch immer einen vermeintlichen Zielkonflikt zwischen Gesundheits- und Datenschutz. Die Herausforderung ist, den Datenschutz in ein ausgewogenes Verhältnis zum Patientenwohl zu bringen. Ein Argument pro Gesundheitsschutz lautet: Krankheiten können umso besser behandelt werden, je mehr Gesundheitsdaten erhoben sowie für Ärzte und Forscher zur Verfügung gestellt werden. Ein Gegenargument der Datenschützer ist: Je mehr Gesundheitsdaten erhoben und verarbeitet werden, umso größer ist das Risiko, dass solche Daten missbraucht werden.

Dabei zeigt sich: Vor die fiktive Wahl gestellt, sich grundsätzlich zwischen Gesundheitsschutz und Schutz der personenbezogenen Daten entscheiden zu müssen, entscheiden sich die meisten Deutschen für beides. Dies ergab im Sommer eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Bundesdruckerei. Genau die Hälfte der 2.080 Befragten ab 18 Jahren gaben an, dass ihnen Gesundheitsschutz und Datenschutz gleich wichtig sind. Ein Viertel der Befragten (25 Prozent) würde im Zweifel das Recht auf Gesundheitsschutz höher bewerten. Im Vergleich gewichtet nur jeder Achte (13 Prozent) den Schutz personenbezogener Daten höher als den Gesundheitsschutz. „Gesundheitsschutz und der Schutz persönlicher Daten müssen gemeinsam betrachtet werden – mit den entsprechenden technischen und organisatorischen Lösungen wie einem sogenannten Datentreuhänder kann beiden Rechnung getragen werden“, sagt Jochen Felsner, Geschäftsfeldleiter für sichere Datenlösungen bei der Bundesdruckerei. Ein Datentreuhänder ist eine unabhängige Instanz zwischen Datengeber und -nehmer und darf kein eigenes wirtschaftliches Interesse an den Daten haben. Er muss die Daten auch nicht selber sammeln, sondern organisiert die Vermittlung zwischen Sendern und Empfängern. Bei dieser Lösung erhalten also die Forscher die benötigten Ergebnisse, gleichzeitig behalten die Patienten die Hoheit über ihre eigenen Daten.

Die Umfrage zeigt zudem: Mit zunehmenden Alter sinkt die Bedeutung des Datenschutzes im Vergleich zum Gesundheitsschutz. In der Gruppe ab 55 Jahre spielt der Schutz personenbezogener Daten nur bei jedem Zehnten (9 Prozent) eine höhere Rolle als der Gesundheitsschutz. Bei den 18 bis 24-Jährigen ist es hingen mehr als jeder fünfte (22 Prozent).

Umgekehrt bleibt hingegen der Anteil derjenigen, die den Gesundheitsschutz vorziehen, bei rund 25 Prozent in allen Altersklassen weitestgehend konstant. Nur der Anteil derjenigen, die beides als gleich wichtig erachten, wächst mit jeder Altersklasse: bei den 18 bis 24-Jährigen ist es jeder dritte (32 Prozent), bei den über 55-Jährigen sind es beachtliche 60 Prozent. 19 Prozent der 18 bis 24-Jährigen sowie 8 Prozent der Personen ab 55 Jahren machten keine Angaben.

Unter welchen Umständen Bürger ihre Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen sollten, wurde ebenfalls in der Umfrage erhoben. Fast die Hälfte der Befragten (45 Prozent) wünscht sich, dass diese sogenannte Datenspende auf freiwilliger Basis der einzelnen Patienten geschieht – und zwar als sogenannte Opt-In-Regel, also nur nach aktiver Freigabe durch den Betroffenen. Knapp jeder Fünfte (18 Prozent) spricht sich hingegen für eine Opt-Out-Regel aus: Wer seine Gesundheitsdaten bei dieser Regelung nicht teilen möchte, muss einer Nutzung der Daten aktiv widersprechen. 7 Prozent wollen, dass Gesundheitsdaten unter keinen Umständen weitergegeben werden. Genauso viele sagen, Gesundheitsdaten sollten von allen Bürgern gesetzlich verpflichtend für Forschungszwecke weitergegeben werden. Felsner: „Gesundheitsdaten sind eine wichtige Ressource für den Forschungs- und Gesundheitsstandort Deutschland; und die allermeisten Deutschen sind bereit, ihre Daten zur Verfügung zu stellen – wenn sie darauf vertrauen können, selbstständig über die Verwendung der Daten entscheiden zu können.“

Nähere Informationen und eine Infografik zum Datentreuhänder finden Sie auf unserer Website.

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