Neuauflage GEFMA 400 jetzt erhältlich

Die Prozesse im Facility Management (FM) bedürfen je nach Größe und Komplexität der Facilities (Immobilien, Anlagen, Objekte) und der zugehörigen FM-Services einer individuellen, zielgerichteten Unterstützung durch moderne Technologien, Werkzeuge und Methoden der Informationsverarbeitung und Digitalisierung. Die vom GEFMA-Arbeitskreis Digitalisierung komplett überarbeitete GEFMA 400 bietet hierfür Orientierung.

Computer Aided Facility Management (CAFM) bildet einen wichtigen Schwerpunkt bei der Digitalisierung der FM-Prozesse. Dabei erfolgt eine klare Abgrenzung zur Gebäudeautomation und anderen gängigen IT-Anwendungen, wie Planungssoftware, Office-Systemen oder kaufmännischer Standardsoftware. Auch die organisatorische Zuordnung zwischen Eigentümer, Betreiber, Dienstleister und Nutzer/Mieter in Abhängigkeit vom jeweiligen Steuerungsmodell spielt eine entscheidende Rolle. In dem Zusammenhang ist auch die Frage nach dem jeweils führenden System zu beantworten. „In der neuen GEFMA 400 werden die wesentlichen Aspekte zu Nutzen, Anwendung, Technologien und Datenbasis von CAFM einschließlich der notwendigen Fachbegriffe in knapper Form erläutert. Damit bietet die Richtlinie für Interessenten einen geeigneten Einstieg in die komplexe Thematik.“, erklärt Prof. Dr. Michael May, Arbeitskreisleiter Digitalisierung.

CAFM ist nicht nur eine Anwendungssoftware für den Einsatz in der Nutzungsphase von Facilities, es bietet mit der Gesamtheit und Komplexität seiner integrierten Methoden und Werkzeuge die Möglichkeit der Effizienzsteigerung in allen FM-Prozessen (GEFMA 100) im gesamten Lebenszyklus der Facilities. „Wichtig ist, dass CAFM mit seinen in der GEFMA 400 umfänglich beschriebenen Kernanwendungen die Flexibilität mitbringt, eine Effizienzsteigerung in den FM-Prozessen auch unter sich verändernden Bedingungen zu sichern. Als Beispiel sollen hier die aktuellen durch Covid-19 geprägten Einschränkungen im Bereich der Büroflächen mit dem Schwerpunkt des Workplace Managements erwähnt sein.“, so Michael Marchionini aus dem Arbeitskreis Digitalisierung.

Die Richtlinie GEFMA 400 bietet eine allgemeine Einführung in das Thema CAFM. Es werden marktgängige Begriffe im Umfeld von CAFM erläutert und wesentliche Leistungsmerkmale einer CAFM-Software beschrieben. Die Richtlinie ist damit die Grundlage aller weiteren Richtlinien der 400-er Reihe zum Thema CAFM und Digitalisierung. In Ergänzung hierzu erstellt der Arbeitskreis derzeit ein Online-Glossar, in dem die relevanten Fachbegriffe der 400-er Reihe noch einmal kurz erläutert werden.

Die Richtlinie GEFMA 400 (Ausgabe 2021-03) kann ab sofort über den Online-Shop zum Preis von 46,00 Euro erworben werden (für Mitglieder kostenfrei).

Über den gefma Deutscher Verband für Facility Management e.V.

Der Branchenverband GEFMA steht für einen Markt mit 134,28 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung und mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 4,75% (Stand 2018). Er vertritt über 1000 Unternehmen und Organisationen des wachsenden Dienstleistungssektors Facility Management. Seit 1989 engagiert er sich für ein einheitliches Begriffsverständnis (Richtlinien, Benchmarking) und für Qualitätsstandards (Zertifizierungen: CAFM-Software Produkte, Nachhaltigkeit im FM sowie Aus- und Weiterbildung). Die GEFMA Initiative "FM – Die Möglichmacher" zeigt die Branche als attraktiven Arbeitgeber mit vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten. (www.gefma.de)

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

gefma Deutscher Verband für Facility Management e.V.
Dottendorfer Str. 86
53129 Bonn
Telefon: +49 (228) 850276-0
Telefax: +49 (228) 850276-22
http://www.gefma.de

Ansprechpartner:
Philipp Schiwek
MarCom/PR Manager
Telefon: +49 (228) 850276-26
Fax: +49 (228) 850276-22
E-Mail: philipp.schiwek@gefma.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel