Netzbetreiber müssen gemäß §11 Abs. 1a EnWG den Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch eine Zertifizierung gemäß den Vorgaben des „IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Abs. 1a Energiewirtschaftsgesetz“ […]