Die EU-Whistleblower-Richtline 2019/1937 ist bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Nach der Richtlinie sollen beispielsweise Unternehmen ab einer gewissen Größe interne Hinweisgebersysteme bereitstellen – was technisch oder über einen Ombudsmann gelöst werden kann. Es zeichnet sich ab, dass […]
