Die EU-Kommission hat die Standarddatenschutzklauseln überarbeitet, die etwa beim Übermitteln von Daten in Drittländer (Länder außerhalb der EU/EWR) angewendet werden können. Hiermit soll eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen werden, auf die sich Unternehmen im internationalen Wirtschaftsverkehr verlassen können… leider mit Ausnahmen. […]