„Dies ist ein unnötiger Rückschlag für den Glasfaserausbau in Deutschland,“ betont VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Die Leerrohrinfrastruktur, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, wie auch die seit Jahrzehnten abgeschriebenen Bestandsleerrohre der Telekom sind ein maßgeblicher Hebel für den schnellen und einfachen Glasfaserausbau, ohne die Straßen immer wieder aufreißen zu müssen.“
Die Bundesnetzagentur hatte im Jahr 2023 nach einer Beschwerde von Wettbewerbern entschieden, dass die Telekom zur Gewährung des offenen Netzzugangs bei Leerrohren verpflichtet ist, die im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus verlegt worden sind. Dabei legte die Bundesnetzagentur das Gesetz so aus, dass der Anspruch auf Informationen zu den entsprechenden Leitungsstrecken, sowie der Zugangsanspruch effizient in einem einzigen Verfahrensgang geltend gemacht werden konnte. Gegen den Beschluss der Regulierungsbehörde war die Telekom mit einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Köln vorgegangen. Dieses hat nun geurteilt, dass die Informationsbeschaffung über die vorhandenen Strecken und der begehrte Zugang in unterschiedlichen Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten geltend gemacht werden müssen. Für die den Glasfaserausbau in Deutschland maßgeblich tragenden Wettbewerber bedeutet dies, dass künftig jedes Unternehmen die notwendigen Informationen und den Zugang zu Leerrohren in einzelnen Verfahren einfordern muss. Wie genau das zu erfolgen hat, bleibt dagegen unklar. „Man kann sich vorstellen, wie lange solche gerichtlichen Verfahren bei der Überlastung deutscher Gerichte dauern werden und welche zusätzlichen Kosten diese Verfahren mit sich bringen. Das Verwaltungsgericht hat dem schnellen Glasfaserausbau damit ganz klar einen Bärendienst erwiesen“, sagt Ufer.
Umso wichtiger sei es jetzt, den unkomplizierten Zugang zu den notwendigen Informationen und zu den Netzen des Incumbents gesetzlich festzuschreiben. „Das neue Bundesdigitalministerium muss hier schnellstens die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Bei den anstehenden Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) muss der diskriminierungsfreie, offene Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationslinien oder Telekommunikationsnetzen im Sinne eines zügigen Ausbaus gesetzlich verankert werden.“
Die jüngste TK-Marktanalyse, die der VATM Ende April veröffentlicht hat, zeigt sehr deutlich, dass Deutschland noch weit von einer flächendeckenden Glasfaserversorgung entfernt ist. Selbst optimistische Rechenmodelle gehen davon aus, dass bis Ende 2030 lediglich knapp 15 Millionen FTTB/H-Anschlüsse (Homes Activated) genutzt werden können.
„Wir fallen international weiter zurück, wenn jetzt nicht schnellstens gegengesteuert wird und alle Ressourcen für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur genutzt werden“, warnt der Geschäftsführer. Dazu gehörten vor allem die Leerrohre der Telekom, die wie Geisternetze in der Erde lägen, ohne dass deren Möglichkeiten im Interesse der Menschen ausgeschöpft würden. „Auf diesen Infrastrukturschatz müssen alle ausbauenden Unternehmen schnell und unkompliziert zugreifen können.
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