Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland, das hat der VATM bereits in vielen eigenen Gutachten herausgearbeitet, steht an einem kritischen Wendepunkt. „Wir brauchen eine Regulierung, die fairen Wettbewerb beim Glasfaserausbau als Ziel wieder viel stärker in den Fokus nimmt.“ Klare und wettbewerbsfördernde Vorgaben braucht der Markt für die Abschaltung alter Kupfernetze. Diese müssen auf maximale Transparenz ausgerichtet, diskriminierungsfrei und anbieterunabhängig ausgestaltet sein und der Ausbauleistung der Wettbewerber ebenso Rechnung tragen wie dem Bedürfnis der Zugangsnachfrager nach geeigneten Vorleistungsprodukten und einer verursachergerechten Kostentragung.
Die Bundesnetzagentur müsse daher eine klar gestaltende Rolle übernehmen und sich von einer vorwiegend moderierenden Haltung verabschieden, so Ufer. Anderenfalls könne die Telekom wahlweise das Kupfernetz länger als erforderlich betreiben oder Glasfaser bevorzugt dort ausbauen, wo alternative Anbieter bereits tätig seien. „Die Verdrängung des Wettbewerbs und ein sich verlangsamender Glasfaserausbau wären immer die logische Folge“, erwartet der Geschäftsführer. „Der grundsätzlich richtige Ansatz des Infrastrukturwettbewerbs darf aber in einem Markt mit einem sehr marktmächtigen Unternehmen nicht zu Marktverzerrungen wie dem Überbau bestehender Netze durch die Telekom führen. Hier muss die Monopolkommission die unschönen Marktrealitäten zur Kenntnis nehmen, anstatt wissenschaftlich-dogmatisch dem Infrastrukturwettbewerb pauschal den Vorzug zu geben.“
Zu Recht mahne die Behörde Standards und Regeln für die Glasfaserversorgung in Mehrfamilienhäusern an. Insgesamt 30,5 Millionen Haushalte liegen in Zwei- und Mehrfamilien-häusern, von denen erst 2,3 Millionen mit FTTB- und 2,9 Millionen mit FTTH-Glasfaseranschlüssen versorgt sind. „Der Vollausbau der Gebäude muss also kommen, damit wir Fahrt aufnehmen. Allerdings bedarf es zusätzlicher wettbewerbsschützender Maßnahmen, auch damit die Ausbauvereinbarungen der Netzbetreiber mit der Immobilienwirtschaft geschützt sind. Auch hier werden wir ansonsten erleben, dass die Telekom ausbauende alternative Unternehmen beim Inhaus-Ausbau verdrängen wird.“
Ausdrücklich begrüßt der Geschäftsführer auch die im Gutachten dargestellte Bewertung der Kommission zum Digital Networks Act für Deutschland. Ufer stellt klar: „Der Digital Networks Act muss Unternehmen mit signifikanter Marktmacht weiterhin einer strengen Regulierung unterwerfen. Dies ist gerade für Deutschland von entscheidender Bedeutung.“
Ebenfalls unterstützt der VATM den Appell der Monopolkommission, die EU-Märkteempfehlung in der aktuell stattfindenden Umbruchphase von Kupfer- auf Glasfasernetzinfrastrukturen noch nicht abzuschaffen, da dies zu – später kaum noch reversiblen – Beeinträchtigungen des Wettbewerbs führen könne.
Der VATM erwartet, dass die Bundesnetzagentur, aber auch Bundesregierung und Europäische Kommission die Empfehlungen der Monopolkommission für faire und diskriminierungsfreie Marktbedingungen aufgreifen und eine erneute Monopolbildung wirksam verhindern.
Das Gutachten der Monopolkommission finden Sie hier: 14. Sektorgutachten Telekommunikation (2025): Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt! – Monopolkommission.
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: +49 (30) 50561538
Telefax: +49 (30) 50561539
http://www.vatm.de
Leiterin Strategie und Kommunikation
Telefon: +49 (221) 37677-18
E-Mail: ms@vatm.de
![]()
