Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz tritt in Kraft

Am heutigen 7. Oktober tritt das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz, kurz BattDG, in Kraft. Es ergänzt die europäische Batterieverordnung, die bereits Mitte August in Kraft getreten war. Damit ist der nationale Rahmen für das Batterierecht nun komplett. Die stiftung ear vollzieht weite Teile dieser beiden Regelwerke. Dazu gehört insbesondere das Führen des Herstellerregisters. Außerdem ist sie zuständig für die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs), welche die erweiterte Herstellerverantwortung für die bei ihnen angeschlossenen Batteriehersteller erfüllen.

Neu durch das BattDG etabliert wird eine sogenannte „Altbatteriekommission“. Diese bündelt das Fachwissen der beteiligten Akteure – etwa Hersteller und Händler, OfHs, kommunale Spitzenverbände und Entsorgungswirtschaft – und kann der zuständigen stiftung ear beratend zur Seite stehen, indem sie Empfehlungen abgibt. Eine vergleichbare Fachkommission existiert bereits für den Bereich des Einwegkunststoffgesetzes, wo sie sich bewährt hat.

Wir freuen uns sehr auf den Austausch mit der Altbatteriekommission. Der Gesetzgeber hat damit ein gutes Instrument geschaffen, um zu bestimmten Themen, in denen das fachliche und technische Know-how der Beteiligten besonders wichtig ist, den regelmäßigen Austausch zwischen Behörde und Branche zu fördern“, so Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Bei der stiftung ear laufen bereits die Vorarbeiten für die Konstituierung der Altbatteriekommission, damit diese alsbald ihre Arbeit aufnehmen kann.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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