Projektorlampen mit Quecksilber: Die europäische Ausnahme für Geräte ab 2.000 Lumen läuft am 24. Februar 2027 aus, die Verlängerung wird geprüft

Die Lichtquelle im Projektor steht vor einem Wechsel, den nicht der Markt allein bestimmt. Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU listet unter dem Eintrag 4f. II eine Ausnahme für Quecksilber in Hochdruckquecksilber(dampf)lampen, die in Projektoren verwendet werden, die eine Leistung von mindestens 2.000 ANSI-Lumen erfordern; die Einheit ist nach dem American National Standards Institute (ANSI) benannt. Der Eintrag trägt in der konsolidierten Fassung vom 1. Juli 2026 den Vermerk, dass er am 24. Februar 2027 abläuft. Wer den technischen Unterschied dahinter sucht, findet ihn in der Erzeugung des Lichts selbst – eine Grundlagendarstellung erklärt, wie eine Laserlichtquelle im Projektor arbeitet.

Der Ausnahmeeintrag für Projektorlampen steht seit Mai 2026 auf dem Prüfstand

Anhang III listet Verwendungen, die von der Stoffbeschränkung des Artikels 4 Absatz 1 ausgenommen sind. Der Verband LightingEurope hat im August 2025 die Erneuerung des Eintrags 4f. II beantragt. Das Öko-Institut bewertet den Antrag im Auftrag der Europäischen Kommission im Projekt RoHS Pack 29, das laut der Projektseite im April 2026 begonnen hat.

Die Stakeholder-Konsultation lief ab dem 29. Mai 2026 und sollte ursprünglich am 24. Juli 2026 enden. Nach Angaben des Öko-Instituts wurde die Frist am 9. Juni 2026 bis zum 1. August 2026 verlängert; am 2. August 2026 meldete das Institut die Konsultation als geschlossen. Zu diesem einen Eintrag liegen zwölf veröffentlichte Stellungnahmen vor, unter anderem von Epson Europe, JVCKENWOOD, Maxell, Signify, Ushio, Coretronic und Qisda.

Warum die Ausnahme über den Februar 2027 hinaus gültig bleiben kann

Das Ablaufdatum ist keine Abschaltfrist. Nach Artikel 5 Absatz 5 der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Fassung muss ein Antrag auf Erneuerung spätestens 18 Monate vor dem Ablauf einer Ausnahme vorliegen. Solange ein solcher Antrag anhängig ist, bleibt die bestehende Ausnahme nach derselben Vorschrift gültig, bis die Kommission über ihn entschieden hat.

Auch eine Ablehnung wirkt nicht sofort. Artikel 5 Absatz 6 bestimmt, dass eine abgelehnte oder widerrufene Ausnahme frühestens zwölf und spätestens 18 Monate nach dem Datum der Entscheidung ausläuft. Für Geräte im Handel und für Ersatzlampen im Bestand bedeutet das eine Übergangszeit, deren Länge erst mit der Entscheidung feststeht.

Wie viel Quecksilber im europäischen Markt tatsächlich steckt

Der Antragsteller beziffert die Mengen im Antragsformular. Laut LightingEurope enthält eine Projektorlampe je nach Leistung zwischen 10 und 48 Milligramm Quecksilber, im Mittel 20 Milligramm. Die Marktdaten stammen dem Antrag zufolge von der Beratungsfirma Future Source und beziehen sich auf das Jahr 2024.

Fünf Werte aus dem Antrag umreißen die Größenordnung:

  • Weltweit in Verkehr gebrachte Projektoren mit Quecksilberlampe im Jahr 2024: rund zwei Millionen Stück
  • Zusätzlich separat vermarktete Ersatzlampen: rund 1,2 Millionen Stück
  • Europäischer Anteil von 21 Prozent: etwa 0,66 Millionen Lampen, davon 0,42 Millionen in neuen Geräten
  • Darin enthaltene Quecksilbermenge im europäischen Markt: rund 13,2 Kilogramm
  • Vom Antragsteller erwarteter Wert für 2027: rund 7,8 Kilogramm

Den europäischen Gerätebestand schätzt der Verband auf rund 10,1 Millionen Projektoren, gerechnet aus 4,6 Millionen weltweit verkauften Geräten je Jahr, einem europäischen Anteil von 22 Prozent und einer angenommenen Nutzungsdauer von zehn Jahren. Diese Zahlen sind Angaben eines Antragstellers im laufenden Verfahren und keine amtliche Statistik.

Woran sich Lampe und Laser in der Lebensdauer unterscheiden

Die Betriebsstunden trennen die beiden Bauarten deutlicher als die Bildqualität. Nach Angaben von LightingEurope erreichen marktübliche Projektorlampen eine Lebensdauer von 5.000 bis 20.000 Stunden. Das Öko-Institut rechnet in seinem Fragebogen mit 5.000 Stunden je Lampe und einer Gerätelebensdauer von zehn Jahren; bei vier Betriebsstunden am Tag wäre ein Wechsel nach 3,42 Jahren fällig. Der Verband hält dagegen zwei bis drei Stunden täglich für den realistischeren Ansatz.

Beim Ersatz durch andere Lichtquellen setzt der Antragsteller eine Untergrenze. Nach seiner Darstellung sind Lampen dort weiterhin nötig, wo mehr als etwa 2.000 ANSI-Lumen gefordert sind; reine Leuchtdioden-Projektoren erreichten dieses Niveau nicht. Eine Umrüstung vorhandener Geräte auf Laser schließt der Verband aus, weil die zusätzliche Optik ein bis zwei Kilogramm Mehrgewicht bringe. Der Gutachter hält dem in seinem Fragebogen entgegen, dass alle führenden Hersteller zu ihren Quecksilbergeräten inzwischen Laser-Modelle anbieten. Welche Rolle die Lichtquelle für das Bild spielt, ordnet eine Darstellung dazu ein, welchen Einfluss das Licht auf die Bildqualität hat.

„Bemerkenswert ist nicht das Ablaufdatum, sondern der Zuschnitt des Streits. Bei den Neugeräten ist die Frage längst entschieden. Verhandelt wird die Ersatzlampe für die Millionen Geräte, die schon an der Decke hängen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was Käufer im Herbst 2026 daraus ableiten

Der nächste überprüfbare Schritt ist die Bewertung des Öko-Instituts und danach die Entscheidung der Kommission. Bis dahin ändert sich für vorhandene Geräte nichts, und Ersatzlampen bleiben verfügbar. Wer im September 2026 ein neues Gerät auswählt, sollte die Betriebsstunden der Lichtquelle mit der geplanten Nutzungsdauer vergleichen, statt allein auf den Anschaffungspreis zu sehen.

Ob die Ausnahme verlängert wird, entscheidet nicht über die Technik im Wohnzimmer. Es entscheidet darüber, wie lange sich ein zehn Jahre altes Gerät noch mit einer neuen Lampe weiterbetreiben lässt.

Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 8. September 2026 abgerufenen Wortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.

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