Breitbandverband ANGA: Gesetzesentwurf zum Telekommunikationsrecht bremst Gigabitausbau und belastet Empfänger von Sozialleistungen

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  • Bundeswirtschaftsministerium schlägt Streichung von Breitbandnetzen aus der Betriebskostenverordnung vor
  • Mietrechtliche Umlagefähigkeit ist überragend wichtiges Instrument für die Errichtung neuer Glasfaser- und Gigabitnetze
  • Eine Streichung der Umlagefähigkeit aus der Betriebskostenverordnung führt zu deutlich höheren Kosten für mehr als 12 Mio. Haushalte
  • Mehrbelastungen für Empfänger von Sozialleistungen von bis über 200 Euro

In einem Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schlägt das Bundeswirtschaftsministerium vor, die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhaus-Netze nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren komplett zu streichen. Damit würde den Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen eine überragend wichtige Grundlage für die Anbindung der Wohnungen an moderne Glasfaser- und Gigabitnetze genommen. ANGA-Präsident Thomas Braun: „Umlagefähigkeit und Netzausbau sind gerade auf den kostenintensiven letzten Metern in die Wohnungen untrennbar miteinander verknüpft. Ohne Kalkulationssicherheit wird sich der Ausbau von ultraschnellen Netzen erheblich verzögern. So wichtig die Umlagefähigkeit früher für den Bau von Fernsehkabelnetzen war, so wichtig ist sie heute für Glasfaser- und Gigabitnetze.“

Neben der Behinderung des Breitbandausbaus wäre eine Abschaffung der Umlagefähigkeit auch in hohem Maße unsozial. Denn sie würde dazu führen, dass mehr als 12 Mio. Haushalte, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über rabattierte Mehrnutzerverträge ihres Vermieters empfangen, künftig Einzelverträge abschließen müssten, die mit Mehrkosten von bis über 100 Prozent verbunden wären. Thomas Braun betont die besonders gravierenden Folgen für Empfänger von Sozialleistungen: „Bei der gebündelten TV-Versorgung über den Vermieter  werden die damit verbundenen Betriebskosten als Teil der Wohnkosten von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Sozialhilfeträger zusätzlich zum Regelsatz erstattet. Die jetzt vorgeschlagene Änderung hätte zur Folge, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung die Kosten künftig aus dem Regelsatz zahlen müssten. Das kann für sie zu Mehrbelastungen von über 200 Euro pro Jahr führen.“

Über den ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.

Der Breitbandverband ANGA vertritt die Interessen von mehr als 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche. Gegenüber Politik und Marktpartnern setzt sich der Verband für investitions- und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Zu den Mitgliedsunternehmen des Verbandes zählen Vodafone, Tele Columbus (PŸUR), Telekom Deutschland, EWE TEL, NetCologne, M-net, wilhelm.tel, willy.tel und eine Vielzahl von lokalen und regionalen Kabel- und Glasfasernetzbetreibern. Sie versorgen insgesamt mehr als 20 Millionen Kunden mit Fernsehen und Breitbandinternet. Die Netzbetreiber der ANGA treiben vor allem den Ausbau von Gigabit-Geschwindigkeiten voran: Ende 2019 hatten mehr als 25 Millionen Haushalte Zugang zu Gigabit-Netzen der ANGA-Netzbetreiber.

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