Waffen, aber sicher!

Kaum eine Produktgruppe unterliegt strengeren Kontrollen als Rüstungsgüter. Nationale Gesetze, europäische Verordnungen und Richtlinien, internationale Abkommen: Ein genauerer Blick auf die Regulierung von Waffenexporten räumt mit Vorurteilen auf und eröffnet eine neue Perspektive auf die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Ob in den Händen somalischer Paramilitärs, islamistischer Terrorgruppen oder von Piraten vor der Küste Nigerias – weltweit werden Waffen missbraucht, um Menschenrechte zu verletzen und gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstoßen. Dahinter steht ein globaler illegaler Markt. Schon die wenigen Beispiele zeigen: Von unreguliertem Handel mit Rüstungsgütern gehen erhebliche Gefahren aus. Dennoch braucht es Waffen – zur Durchsetzung der inneren Sicherheit, zur Landes- und Bündnisverteidigung, zur Friedenssicherung durch Abschreckung und zur Erfüllung militärischer sowie humanitärer Missionen.

Diese Ambivalenz regelt in Deutschland zunächst das Grundgesetz: Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören oder einen Angriffskrieg vorbereiten sollen, sind verfassungswidrig und werden bestraft. Zur Kriegführung bestimmte Waffen („Kriegswaffen“) dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung unter anderem hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden – das gilt selbstverständlich auch für Rheinmetall. Auch Waffen, Munition und andere Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind, unterliegen strengen staatlichen Genehmigungs- und Nebenpflichten.

Kein Export ohne Kontrolle

Die Bundesrepublik verfügt über eines der strengsten Exportkontrollsysteme der Welt: Neben dem Grundgesetz regeln das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) deutsche Rüstungsexporte.
Das dient der Friedenssicherung und der Kriegsverhütung. Es reglementiert Herstellung, Überlassung, Inverkehrbringen, Erwerb und Beförderung von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die als Kriegswaffen gelten. Was als Kriegswaffe gilt, ist im Gesetz eindeutig definiert – entscheidend ist insbesondere die Zweck­bestimmung. So fallen beispielsweise Kampf­panzer, gepanzerte kampfunterstützende Fahrzeuge oder Maschinengewehre ebenso darunter wie bestimmte Munitionsarten, Kriegsschiffe, Kampfflugzeuge und vieles mehr.

Auch der Export anderer Rüstungsgüter ist gesetzlich reguliert – etwa von Waffen und Munition nach dem Waffengesetz oder von Explosivstoffen nach dem Sprengstoffgesetz. Je nach Endverwender sind entsprechende Exportgenehmigungen erforderlich.

Jeder Schritt genehmigungspflichtig

Jede Herstellung, Lagerung und Beförderung von Kriegswaffen und anderen Waffen- und Munitionsarten bedarf bereits im Inland einer Genehmigung nach der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm. Das gilt auch für den Transport mit deutschen Schiffen oder Luftfahrzeugen außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes, die Ein-, Aus- sowie die Durchfuhr. Bei Rheinmetall sorgen Mitarbeiter, die entsprechend geschult sind und über ausreichende Erfahrung verfügen, in den operativen Gesellschaften für die strikte Einhaltung dieser Regularien. Jede Lieferung, jeder Transport wird angemeldet – auch wenn beispielsweise ein Schützenpanzer Puma zur Ausstellung beim Tag der Bundeswehr in Wunstorf transportiert wird. Sogenannte Dual-Use-Güter, die sich sowohl zivil als auch militärisch nutzen lassen, kontrolliert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu zählen etwa Chemikalien, Elektronik, Werkzeugmaschinen, Software oder Technologie.

Auch die politischen Grundsätze der Bundesregierung begrenzen den Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörden. Ein wesentliches Element: die Beachtung der Menschenrechte durch den Endverwender. Besteht der hinreichende Verdacht auf Missbrauch des Rüstungsguts zur internen ­Repression oder zu sonstigen fortdauernden, systematischen Menschenrechtsverletzungen, verbietet das den Export. Darüber hinaus unterscheidet Deutschland zwischen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Ländern (Australien, Neuseeland, Japan, Schweiz) und Drittländern. Exporte in Drittländer gibt die Bundesregierung nur dann frei, wenn im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen Deutschlands vorliegen – etwa bei der Terrorabwehr und der Bekämpfung des internationalen Drogenhandels. Bei kritischen Vorgängen entscheidet der geheim tagende Bundessicherheitsrat über die Exportgenehmigung. Generell gilt: Eine Ausfuhrgenehmigung von Rüstungsgütern erfolgt ausschließlich, wenn deren Endverbleib im Empfängerland sichergestellt ist. Der Endverwender muss dies in der Regel durch eine Endverbleibserklärung bestätigen. Nach der Lieferung können das BAFA und deutsche Botschaften dies vor Ort kontrollieren.

Globale Standards und Embargos

Internationale Waffenembargos setzt Deutschland durch die AWV um. Im Wassenaar Arrangement haben sich 42 Staaten zusammengeschlossen, um ihre Kontrollen bei der Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter und von Dual-Use-Gütern sowie darauf bezogener Technologie zu harmonisieren. Im Rahmen des Arms Trade Treaty verpflichten sich über 100 Staaten, international gültige Standards für den Handel mit Rüstungsgütern zu befolgen. Deutschland liefert grundsätzlich nicht in Kriegs- und Krisengebiete. Eine Ausnahme bildet unter anderem die Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg. Auch die Einhaltung der diversen Sanktionsregime – etwa der UN und der EU – stellen die deutschen Exportregularien sicher. Verschiedene Behörden arbeiten dabei Hand in Hand: BAFA, Bundeskriminalamt, Bundesverwaltungsamt und Zoll tauschen Daten aus, um alle relevanten Exporte zu kontrollieren.

Null Toleranz bei Verstößen

Strenge Gesetze, eine restriktive Genehmigungspraxis und konsequente Kontrollen stellen zusammen mit den umfassenden internen Compliance-Programmen der jeweiligen Hersteller – auch Rheinmetalls – sicher, dass Verstöße selten bleiben. Kommt es dennoch dazu, drohen je nach Schweregrad Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen – besonders bei gewerbsmäßigen Handlungen. Deutschland setzt sowohl von staatlicher als auch von unternehmerischer Seite Maßstäbe in der Exportkontrolle. Das schafft Vertrauen und Sicherheit, damit Waffen nicht in falsche Hände geraten.

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